Rechtliche Kundeninformationen 

Kundeninformationspflichten des Unternehmers bei Verträgen  im elektronischen Geschäftsverkehr

 

Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs informieren 

über die einzelnen technischen Schritte ,die zu einem Vertragsschluss führen:

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