Rechtliche Kundeninformationen
Kundeninformationspflichten des Unternehmers bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs informieren
über die einzelnen technischen Schritte ,die zu einem Vertragsschluss führen: