Kundeninformation
Kundeninformationspflichten des Unternehmers bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312 g BGB
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden gemäß § 312 g , Art. 246 § 3 EGBGB informieren :
.... über die einzelnen technischen Schritte , die zu einem Vertragsabschluss führen.
-
wählen Sie den gewünschten Artikel aus
-
Klicken Sie auf den Button " in den Warenkorb " ,im " Warenkorb " können Sie ihren Einkauf
kontollieren und abändern .Sie können weiterhin in den einzelnen Kategorien weitere Artikel auswählen und ihren Einkauf fortsetzen .
-
Wenn sich alle ausgewählten Artikel im Warenkorb befinden klicken Sie auf den Button " zur Kasse "
-
Überprüfen Sie ihren Wahrenkorb und klicken sie auf den Button " nächster Schritt "
-
geben Sie nun bitte ihre Daten ein , wenn Rechnungsadresse und Lieferadresse abweichen klicken Sie auf "andere Lieferadresse
" und geben Sie die Daten entsprechend ein , alle Felder mit einem roten Stern müssen ausgefüllt werden
-
Nachdem alle Pflichtfelder ausgefüllt sind klicken Sie auf den Button "nächster Schritt "
-
Wählen Sie hier die Zahlungsmethode aus und klicken Sie auf den Button " nächster Schritt "
-
Im nächsten Schritt überprüfen Sie bitte nochmals die Rechnungs-und Lieferadresse ,ihre Zahlungsart und die ausgewählten Artikel,wenn Sie
damit einverstanden sind lesen Sie die Widerrufsbelehrung und bestätigen dies in dem Kästchen und klicken auf den Button " kaufen " ,dadurch wird bei uns der
Auftrag registriert und ihre Bestellung abgeschlossen .
-
Fehler bei der Eingabe können Sie in den einzelnen Schritten in den jeweiligen Feldern korrigieren .Wenn Sie alle Schritte korrekt
durchgeführt haben und ihre Bestellung bei uns eingegangen ist erhalten Sie die Nachricht per E- Mail " Vielen Dank für ihre Bestellung"
....darüber ,ob der Vertragstext nach dem Vertragsabschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist :
Der Text wird nicht gespeichert
....darüber ,wie er mit dem gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr.1 des BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der
Bestellung erkennen und berichtigen kann :
Siehe Punkt 5. und 9.
....darüber , über die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen :
Deutsch
Berlin 27.03.2016